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Lorega Claims & Underwriting Services
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Versicherungen zur Schadenseintreibung für Wohngebäude- und Hausratversicherungen

Die Versicherung zur Schadenseintreibung für den privaten Bereich ist ganz auf die Bedürfnisse anspruchsvoller Versicherungsnehmer im Bereich der Wohngebäude- und Hausratversicherung ausgelegt. Unsere unabhängigen, amtlich zugelassenen Schadensregulierer verfügen über das gesamte Spektrum von Spezialkenntnissen, wie sie erforderlich sind, um ein detailliertes Bestandsverzeichnis zu erstellen, dessen einzelne Positionen zu bewerten und dafür zu sorgen, dass die Ansprüche Ihrer Kunden gemäß den Bestimmungen ihres Versicherungsvertrages reguliert werden.

Alle LOREGA-Schadensregulierer verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung und unterliegen nicht nur jeweils der Aufsicht durch die britische Finanzaufsichtsbehörde (FSA) und unseren eigenen, strengen Leistungsvereinbarungen, sondern auch der Satzung und den Statuten des Chartered Institute of Loss Adjusters. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um Ihnen selbst zu Kosteneinsparungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu verhelfen, und wie bei all unseren Versicherungsprodukten erhalten Sie eine Provision für jeden Vertragsabschluss.

Zusammenfassung des Versicherungsvertrages

Versicherer

Der Versicherungsvertrag zur Schadenseintreibung ist durch bestimmte Einzelversicherer bei Lloyd's vollständig garantiert.

Schlüsselmerkmale und Leistungen:
Unsere Schadensberater

  • beraten Sie zunächst telefonisch zu allen Schadensansprüchen.
  • veranlassen persönliche Besuche bei allen qualifizierenden Schäden.
  • kümmern sich erforderlichenfalls um Vorschusszahlungen der Versicherer Ihrer Kunden.
  • nehmen an den Gesprächen mit den Versicherern teil und wickeln die gesamte Korrespondenz ab.
  • organisieren je nach Bedarf eine alternative Unterbringung, Gutachter, Schätzer und Bauunternehmer.
  • kümmern sich um die Erstellung und Vorlage der Ansprüche Ihrer Kunden gegenüber ihren Versicherern und handeln eine bestmögliche Schadensregulierung aus.

Wesentliche Ausschlüsse

Die Versicherung zur Schadenseintreibung schließt Ansprüche in Bezug auf Personenschäden, Haftpflicht, Kraftfahrzeuge, Gewerbeimmobilien, Ansprüche Dritter, unversicherte Schäden sowie jegliche Schäden außerhalb des deutschen Festlands aus.

Vertragsdauer

Die Vertragsdauer aller Versicherungen zur Schadenseintreibung beträgt ein Jahr.

Was unsere Versicherungsnehmer über uns sagen

Isobel Barrington-JonesIsobel Barrington-Jones

Im Januar wurde ihr Landhaus in Cheshire durch einen Wasserrohrbruch schwer beschädigt. Loregas Schadensregulierer halfen ihr, die sich anschließende traumatische Zeit zu bewältigen.
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Um mehr darüber zu erfahren, wie Sie und Ihre Kunden von einer Versicherung zur Schadenseintreibung im privaten Bereich profitieren können oder um mit einem Mitglied unseres Teams direkt über Ihre Bedürfnisse zu sprechen, rufen Sie uns an oder tragen Sie im Abschnitt Kontaktaufnahme Ihre Daten ein.
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